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Recht der Vorsorge

Recht der Vorsorge

Wer nicht vorsorgt, für den wird vom Staat gesorgt. Das klingt gut, ist es aber in vielen Fällen leider nicht.

Nur wer rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung seine Wünsche und seinen Willen aufschreibt, kann wirklich bestimmen, was später mit ihm passiert, wenn er das dann nicht mehr sagen oder sonstwie äußern kann.

Das kann einzelne Lebens- und Aufgabenbereiche wie z.B. das eigene Vermögen und die Gesundheitsfragen, aber auch umfassend alle Bereiche betreffen.

Dazu berate ich die Mandanten immer individuell. Gerne erstelle ich auch die Vorsorgedokumente und kümmere mich um deren Notierung im Register.