Dieses Rechtsgebiet ist von einer hohen sozialen Relevanz, weil es für die Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung Bedeutung hat. Es ist leider, wie auch das Sozialrecht, auf ganz viele Gesetze und sonstige Vorschriften verteilt, und damit unübersichtlich und oft schwierig.
Es geht hier nicht nur um die großen kollektiven arbeitsrechtlichen Themen wie Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Streikrecht und mehr. Ganz oft geht es dabei auch um die elementaren Fragen eines Arbeitsvertrages, wie Arbeitszeit, geschuldete Arbeitsleistung, Urlaub, Lohn bis hin zu den Themen Abmahnung, Kündigung und mehr.
Dabei vertrete ich Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) und Arbeitgeber (Unternehmer) gleichermaßen, wobei ich natürlich immer nur eine Seite vertreten kann.
Was ich im Arbeitsrecht in meinen Berufsjahren lernen konnte, ist die Tatsache, dass ein guter Arbeitsvertrag im Streitfall nicht beim Arbeitsgericht landen muss. Das setzt die Bereitschaft beider Vertragsparteien voraus, einander wertzuschätzen und auch regelmäßig miteinander über Probleme zu reden. Leider ist das in Deutschland immer noch nicht in allen Unternehmen angekommen, weil nicht begriffen wurde, dass die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen das Wichtigste sind.