Diese beiden Gebiete sind untrennbar miteinander verbunden. Sie betreffen eigentlich jeden Menschen irgendwann in seinem Leben.
Das beginnt mit der Geburt und der Frage, wer die eigenen Eltern sind, und es endet mit dem Tod und der Frage, wer dann die Erben sind oder sein sollen. Dazwischen liegen viele weitere Fragen, z.B. zum Unterhalt für Kinder, aber auch für Eltern, zur Eingehung, zur Ausgestaltung und zum Ende einer Ehe und vieles mehr.
In meiner Arbeit berate und vertrete ich die Mandanten dazu umfassend, so z.B. bei der Vorbereitung eines Ehevertrags oder eines Testamentes, bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und in Ehescheidungsverfahren.